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professionelles Mietstudio
- AGB´s |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Jede Vermietung der Studioräume und technischer Geräte erfolgt
nur auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Miet- und
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters
finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Mietpreis
Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietzinses ist
unsere jeweils gültige Preisliste, die auf unserer Internetseite
eingesehen werden kann. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen
oder halben Stunden aufgerundet.
3. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist im Voraus und in voller Höhe zu entrichten.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Preise
verstehen sich incl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Termine
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn
und Beendigung der Produktion einzuhalten . Ein Anspruch auf längere
Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
Vereinbarte Termine müssen spätestens drei Tage vor geplantem
Produktionsbeginn schriftlich abgesagt werden. Anderenfalls wird der
halbe Mietpreis für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend unserer
Preisliste berechnet.
5. Nutzung und Eigentum
Alle gemieteten Geräte bleiben auch während der Mietzeit unser
Eigentum. Die Überlassung der Mieträume und -sachen an Dritte ist ohne
unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zulässig.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu
behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die
bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen
Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass
die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten
und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die
Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder
eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare
Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist
untersagt. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine
Studioaufsicht erforderlich.
Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für
stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die
mitgemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt
werden.
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht
berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise
an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der
Dritte gesamtschuldnerisch.
In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behalten wir das Hausrecht.
Wir können diese Räume jederzeit selbst oder durch von uns beauftragte
Personen betreten.
6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort
an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können.
Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so
gering wie möglich zu halten.
7. Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen
Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden. Der Mieter haftet auch
für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine
Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt uns gegenüber
Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.
Unsere Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch einen
unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist bei leichter fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
Ist infolge unsachgemäßer Behandlung der Geräte eine Reparatur
erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Für direkte und
indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten
Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung
unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen.
Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie
Garderobe, Instrumente, Bänder und Filme etc., wird keine Haftung
übernommen.
Schadensfälle, Defekte der Geräte sind uns unverzüglich zu melden.
8. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist
Hameln. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden
Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine
Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.
Stand: Januar 2009 |
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